Sankt Maria Magdalena Gernsheim
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Der Verwaltungsrat  

Folgende Personen sind Mitglieder des Verwaltungsrates:
  • Pfr. Clemens Wunderle
  • Marcus Dürrschmidt
  • Harald Müller
  • Claus Rohrbach
  • Rolf Thöbes
  • Daniela Wetzel

Die Aufgaben des Verwaltungsrates in der Pfarrgemeinde

Laut den Statuten der Diözese Mainz hat der Verwaltungsrat (VR) die Aufgabe, das kirchliche Vermögen innerhalb der Kirchengemeinde zu verwalten und die Kirche im Rechtsverkehr zu vertreten.
Die Haushaltspläne für jedes Haushaltsjahr werden von den beiden Kirchenrechnern aufgestellt, diese werden unter Mitwirkung des Pfarrgemeinderates (PGR) beraten und anschließend vom VR beschlossen.
Der VR wird nach der Wahl des PGR durch diesen gewählt. In Gernsheim sind dies sechs Mitglieder, die ehrenamtlich diese Tätigkeit ausüben. Der Vorsitzende des VR ist der Pfarrer kraft seines Amtes. Er beruft den VR ein und leitet die Sitzungen. Der VR wählt nach seiner Konstituierung aus den sechs Mitgliedern einen stellvertretenden Vorsitzenden. Dieser hat die Aufgabe, den Pfarrer zu vertreten, falls es diesem wegen Krankheit oder Urlaub nicht möglich ist, den Vorsitz wahrzunehmen. Für Abstimmungen stehen also sieben stimmberechtigte Mitglieder zur Verfügung. In unserer Gemeinde wohnen die beiden Rechner für den Kindergarten und für die Kirche als beratende Mitglieder den Sitzungen bei. Zusätzlich nimmt die PGR-Vorsitzende kraft Amtes beratend teil. Die Amtsdauer des VR beträgt vier Jahre und ist identisch mit der des PGR. Die Sitzungen sind im Gegensatz zu denen des PGR nicht öffentlich. Die Mitglieder des VR sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Soweit die Regularien.

Wie sieht nun die Praxis des VR aus?

Der VR tagt in der Regel alle vier bis sechs Wochen. Die Themenliste ist meist sehr umfangreich. Oftmals sind Sachentscheidungen zu treffen, wie beispielsweise bei Reparaturen an kirchlichen Gebäuden, oder es ist über Neuanschaffungen zu befinden. Sachentscheidungen bis zu einer Höhe von 10.000 € kann der VR ohne weitere Zustimmung fällen. Die Ausgaben sollten durch den Haushaltsplan gedeckt sein. Entscheidungen, die oberhalb dieser Summe liegen, oder Grundstücksveränderungen, Erbschaften, Schenkungen, Aufnahme von Darlehen, der Abschluss von Arbeits-, Versicherungs-, Reise-, Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen, sowie die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten, müssen vom Bischöflichen Ordinariat (BO) genehmigt werden. Bei Maßnahmen, die beispielsweise Veränderungen eines Kirchenraumes herbeiführen, müssen mit dem PGR gemeinsam beraten werden. Im Übrigen sind der Pfarrer, der stellvertretende Vorsitzende des VR sowie die PGR-Vorsitzende auch bei den Sitzungen des PGR anwesend, so dass der Informationsfluss zwischen beiden Gremien gewährleistet ist.
Innerhalb des Verwaltungsrates hat jedes Mitglied zusätzliche feste Aufgaben für einen Bereich übernommen. Laufende Rechnungen müssen vom Pfarrer und dem stellvertretenden Vorsitzenden oder einem VR-Mitglied unterschrieben und durch die Kirchenrechner angewiesen werden. In den Sitzungen gibt es einen Protokollanten, der alles konsequent erfasst und in Aufgaben, Beschlüsse, Feststellung, Entscheidung, Information und Themenspeicher strukturiert. Dies erleichtert den Mitgliedern ihr Tun auch außerhalb der Sitzungen und sorgt für eine hohe Qualität der geleisteten VR-Arbeit. Zu Beginn einer jeden VR-Sitzung wird das Protokoll besprochen und auf Erledigung der Aufgaben abgeprüft. Zusätzlich sind die Betreuung der Pfarrkirche und des Pfarrhauses, das Kettelerhaus, die kirchlichen Gräber auf dem Friedhof sowie die Betreuung des Wallfahrtsortes Maria Einsiedel und die Leerung der Opferstöcke zu organisieren. Fast immer sind Reparaturen auszuführen, die die VR-Mitglieder zu organisieren haben. Größere Vorhaben werden nach Vorlage mehrerer Angebote und Abstimmung des VR realisiert. Viele Entscheidungen, vor allem wenn sie hohe finanzielle Mittel erfordern, werden sehr ausgiebig diskutiert und es wird nach Alternativen gesucht. Viele Aufgaben wären allein durch die finanziellen Zuweisungen des BO nicht mehr zu realisieren, wenn nicht zusätzlich Spenden durch Gläubige, die Maria Einsiedel oder unsere Pfarrkirche besuchen, zur Verfügung stünden. Die Instandhaltung meist relativ alter Gebäude verschlingt eine Menge an Mittel. Oft wird in der Öffentlichkeit das Vermögen der Kirchen überschätzt. Ähnlich wie bei Kommunen ist zwar Vermögen in Form von Gebäuden und Grundstücken vorhanden, dies wird aber benötigt, um eine funktionierendes Gemeindeleben sicherzustellen und kann somit nicht veräußert werden, um zusätzliche Liquidität zu schaffen.
Keine einfache Aufgabe für den VR. Trotzdem muss man sagen, dass jede VR-Sitzung immer wieder spannend ist. Der Pfarrer als Gastgeber und Sitzungsleiter sorgt für ein gutes „Klima“ innerhalb des Gremiums. Die Mitglieder sind hoch motiviert, kooperativ und immer auch mal zu einem Spaß bereit. Dies erleichtert die Ausübung des Ehrenamtes ungemein.

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